Veranstaltungsdatum
18.11.2020 - 18.11.2020
18.11.2020
Donnerstag, 18. November von 8:30 bis 9:30 Uhr
Hinweisgeber-/Whistleblowingsystem
Wir sagen Ihnen was jetzt zu tun ist.
Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft getreten. Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun Zeit, diese Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu überführen. Es lohnt sich aber bereits jetzt über die Umsetzung der Richtlinie nachzudenken, denn auf alle Unternehmen kommen einige Aufgaben zu.
Die Richtlinie schreibt vor, dass alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bis spätestens 17. Dezember 2021 ein Meldesystem für Compliance-Hinweise durch Whistleblower einrichten müssen. Kleinere Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Wer diese Fristen versäumt, riskiert empfindliche Sanktionen.
Was gilt genau und ab wann? Wie setzt man das praktisch um? Wie findet man das richtige System?
SKW Schwarz und der Hinweisgebersystem-Anbieter WhistleB geben am 18. November ab 8.30 Uhr einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und hilfreiche Praxistipps.
Melden Sie sich jetzt bis zum 13.11.2020 unverbindlich und kostenlos über "Jetzt registrieren" an!